Die Aufnahme

Für eine Aufnahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen:    

  1. Die Schulpflicht muss vollendet sein    
  2. Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt sind nicht, noch nicht oder nicht mehr gegeben
  3. Praktikum in der Förderstätte wird absolviert (Begleitpersonen können sich daran beteiligen, kann individuell vereinbart werden)    
  4. Die Einverständnis des Menschen mit Behinderung oder seines gesetzlichen Vertreters ist gegeben
  5. Antrag zur Aufnahme beim zuständigen Kostenträgers wird gestellt und die Zusage für die Kostenübernahme ist vorhanden