Die Aufnahme
Für eine Aufnahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Schulpflicht muss vollendet sein
- Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt sind nicht, noch nicht oder nicht mehr gegeben
- Praktikum in der Förderstätte wird absolviert (Begleitpersonen können sich daran beteiligen, kann individuell vereinbart werden)
- Die Einverständnis des Menschen mit Behinderung oder seines gesetzlichen Vertreters ist gegeben
- Antrag zur Aufnahme beim zuständigen Kostenträgers wird gestellt und die Zusage für die Kostenübernahme ist vorhanden