Qualitätssicherung
Zum Qualitätsverständnis der Förderstätte zählt eine strukturierte Förderplanung. Basis für den Förderprozess bilden gezielte Beobachtungen und eine heilpädagogische Förderdiagnostik. Die Meinungen und Erfahrungen des Umfeldes und die der Teilnehmer oder dessen gesetzlichen Vertreters fließen mit ein, gemeinsam werden Förderschwerpunkte und Zielvereinbarungen erstellt.
Mit dem Beteiligten wird in der Regel einmal jährlich eine Zielvereinbarung geschlossen. Die daraus resultierenden Ziele werden gemeinsam verfolgt und die Durchführung dokumentiert.
Die Förderplanung wird mit den betroffenen Personen oder gesetzlichen Vertreter bei der Erstellung und der mindestens jährlich oder bedarfsorientiert durchgeführten Überprüfung besprochen und dokumentiert. Maßgeblich ist die Vorgehensweise des Gesamtplanverfahrens.