Allgemeiner Arbeitsmarkt

Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt kann auf zwei Arten erfolgen.

Wir begleiten Sie, wenn möglich, bei der Überleitung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und helfen z.B. bei der Arbeitsplatzsuche.

Wenn Sie den beschützten Rahmen der Werkstatt weiterhin benötigen oder wünschen, ist die Integration in Form eines Außenarbeitsplatzes eine weitere Möglichkeit. Sie bleiben dabei weiterhin Werkstattbeschäftigte/r mit allen Rechten und Pflichten, arbeiten jedoch auf einem Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.Ein Jobcoach begleitet und schult Sie dabei je nach Bedarf.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Sandra Löffler, Tel. 09141(8543-18)

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