Aufnahme

Personenkreis
Wer kann in einer WfbM arbeiten?

 

In den Weißenburger Werkstätten kann arbeiten:

  • wer eine Behinderung hat oder von Behinderung bedroht ist und deshalb nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten kann. Dabei spielt es keine Rolle, welche Behinderung man hat oder wie stark diese ist.
  • wer im Einzugsgebiet der Weißenburger Werkstätten wohnt
  • wer ein Mindestmaß an Arbeit erbringen kann
  • wer eine Finanzierungszusage eines Kostenträgers hat

 

Ablauf
Wie kann ich mir das genau vorstellen?

  • Wenn Sie Interesse haben, bei uns eine Eingliederung in das Arbeitsleben zu erfahren, können Sie gerne einen Termin zur persönlichen Beratung bei unserem Sozialdienst ausmachen. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen die Werkstatt und klären offene Fragen.
  • Sie können dann gerne zum Schnupperarbeiten kommen. So können Sie sich ein Bild von unserer Werkstatt machen
  • Anschließend stellen Sie einen Antrag für eine Maßnahme in unserer Einrichtung

 

Antrag
Wie und wo stelle ich den Antrag?

  • Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ob Sie vielleicht einen Betriebsunfall hatten oder anderes. Informationen über Zuständigkeiten erhalten Sie in der Reha-Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit.

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