Ihr Einsparungspotential
Mit uns können Sie rechnen. Hier ein Rechenbeispiel zur Ausgleichsabgabe:
An der Ausgleichsabgabe führt kein Weg vorbei. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach §77 und §140 SGB IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen
zu besetzen. Wollen oder können Sie diese Anforderung nicht erfüllen, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe. Für dieses Geld können Sie aber auch eine Gegenleistung erhalten. Entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Geld passiert. Wir zeigen Ihnen gerne, wie das geht!
Werkstätten für behinderte Menschen - kurz WfbM genannt - sind anerkannte Betriebe zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben. Sie bilden aus, qualifizieren und bieten Arbeit und Beschäftigung.
Aus dem Erlös der verschiedenen Aufträge zahlt die Werkstatt ein Arbeitsentgelt. Diese Werkstätten werden staatlich gefördert.
Daher können Sie 50 Prozent der Arbeitsleistung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen erbracht wird, gegen Ihre Ausgleichsabgabe verrechnen!
Leistungen in WfbM einkaufen - Geld sparen! Das Einsparpotenzial an einem Beispiel eines Betriebes mit 70 bis 89 Beschäftigten bei vier unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen: